Der Begriff SEPA steht für Single Euro Payment Area und gilt ab 1.2.2014. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Zahlungen nur mehr über den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr abgewickelt werden. Dies bedeutet das bei Lastschrifteinzügen und Zahlungen verpflichtend der IBAN und BIC angegeben werden muss.
Es kann durch jetzige Vorbereitung dieser Umstellung des Zahlwesens bereits getestet werden, ob Lieferanten, Kunden, Mitarbeiterkonten erfolgreich umgestellt werden.
Finanzämter verfügen seit 28.06.2013 teilweise über neue Bankverbindungen, welche auf allen versendeten Schriftstücken bereits automatisiert abgedruckt sind. Laut BMF können Zahlungen an die jeweiligen Finanzämter bis auf weiteres auch unter Angabe der bisherigen BIC und IBAN geleistet werden.