Begriff | Definition |
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Abfertigung neu | Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben nun alle Arbeitnehmer, die ab 1. Jänner 2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, Anspruch auf die so genannte Abfertigung „Neu". Ab 1.1.2008 gilt diese Abfertigung „Neu" auch für freie Dienstnehmer/-innen sowie für selbständig Erwerbstätige. Diese wird über Sozialversicherung eingehoben und beträgt 1,53% der Bemessungsgrundlage. Der Abfertigungsanspruch wird von der jeweiligen Betriebsvorsorge- Kasse einmalig oder als monatliche Rente ausgezahlt. |
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