Begriff | Definition |
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Pendlerpauschale | Das Pendlerpauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und von dieser wird dann die Steuer neu errechnet. Sie ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig (z.B.: Entfernung Wohnung / Arbeitsplatz, öffentliche Anbindung). Es gibt ab 2013 verschiedenste Modelle (neu für Teilzeitkräfte). |
Personalrabatte | Personalrabatte werden von Unternehmen an ihre Mitarbeitern auf unternehmenseigene Waren gewährt. Diese Rabatte sind als Einkommensbestandteil zu werten und somit als Sachbezug lohnsteuerpflichtig, wenn sie die handelsüblich an alle Endverbraucher gewährten Rabatte übersteigen. Außerdem gibt es ab 1.1.2013 eine neue Regelung mit dem so genannten Normalwert. |
Rating | Ein Rating oder Kreditrating (englisch für "Bewertung" oder "Einstufung") ist im Finanzwesen eine Einschätzung der Bonität eines Schuldners. |
Sachbezug | Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Sie sind als Teil des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto abzurechnen. Die häufigsten Sachbezüge sind Privatnutzung des Firmen Kfz, Dienstwohnungen, Abstellplätze, Mobiltelefone, Personalrabatte, PC-Überlassung. |
Sachbezug Wohnung | Sachbezüge für Wohnungen werden ab 2013 neu geregelt. Bei einer Unterkunft unter 30 m2 ist kein steuerlicher Sachbezug mehr zu berücksichtigen. Bis zu einer Größe von maximal 40 m2 darf beim Ansatz des Sachbezugs jedoch ein Abschlag von 35% berücksichtigt werden, vorausgesetzt, die Unterkunft wird vom selben Arbeitgeber für maximal 12 Monate zur Verfügung gestellt. Die Nutzung muss jedenfalls auf die Tätigkeit abgerichtet sein (z.B. Nähe zum Arbeitsort). |
Sonderausgaben | Sonderausgaben sind privat veranlasst aber steuerlich begünstigt (z.B.: Nachkauf von Versicherungszeiten (Schulzeiten), Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen, Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, Kirchenbeiträge) und verringern das steuerliche Einkommen. |
Stille Gesellschaft | Bei einer stillen Gesellschaft beteiligt sich eine natürliche (Einzelunternehmen, OG,KG) oder juristische Person (GmbH, AG) an einer anderen Gesellschaft ohne in Erscheinung zu treten (z.B.: im Firmenbuch nicht ersichtlich). Der stille Gesellschafter leistet dabei eine Vermögenseinlage, die in das Vermögen des Inhabers des Unternehmens übergeht und ist am Gewinn und Verlust beteiligt. |
Taggelder | Taggelder, die einem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise gezahlt werden, bleiben bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei (maximal 26,40 EUR / Tag). Wird Arbeitsessen bezahlt reduziert sich das steuerfreie Tagesgeld auf 13,20 EUR / Tag. |
Typisch stiller Gesellschafter | Der typisch stille Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Die Gewinnbeteiligung muss er als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern und eine etwaige Verlustbeteiligung kann er nicht als Werbungskosten absetzen. |
Unternehmensbewertung | Die Unternehmensbewertung stellt eine Dienstleistung dar und hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von einzelnen Anteilen daran zum Gegenstand. |
Unternehmenswert | Der Unternehmsenswert entspricht dem Nutzen, den die Eigentümer des Unternehmens aus diesem ziehen können. Dieser Nutzen ist grundsätzlich so aufzufassen, wie er sich subjektiv für die jeweiligen Eigentümer konkretisiert. Für die Ermittlung des Unternehmenswertes wird das Unternehmen einer Unternehmensbewertung unterzogen (siehe Link). |
VAAÖ | Der Verband angestellter Apotheker Österreichs ist eine freiwillige Interessensvertretung für nicht selbstständige Apotheker. Im Gegensatz dazu gibt es für die selbstständigen Apotheker den Apothekerverband. |
Versorgungsrente | Es gibt zwei Arten von Versorgungsrenten. Erstens außerbetriebliche, wo ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung privat veranlasst ist (beim Rentenzahler sind die Zahlungen als Sonderausgaben zu behandeln, beim Rentenempfänger sind es wiederkehrende und zu besteuernde Einkünfte). Wenn das Unternehmen von einem externen Dritten gekauft wurde und der Empfänger der bisherige Besitzer ist, sind die Rentenzahlungen beim Zahler Betriebsausgaben und beim Empfänger nachträgliche Betriebseinnahmen. |
Werbungskosten | Werbungskosten sind Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Sie müssen beruflich veranlasst sein, also in Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen. |
Zuschüsse | Es gibt in Österreichs verschiedenste Arten von Förderungen und Zuschüssen, diese sind danach zu Unterschieden ob Sie die Aufwendungen kürzen oder nicht. Erstere (z.B. AMS Beihilfen, Zuschüsse) werden ertragsteuerrechtlich nicht berücksichtig, da diese einen Aufwand neutralisieren. Zweitere werden für die Ertragsteuer nicht berücksichtigt. |
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