Das Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die Rahmen der Verwendung eines privaten Kfz oder anderen privaten Verkehrsmitteln (bzw. zu Fuß) für Fahrten (bzw. Wege) im Zuge einer Dienstreise anfallen.
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:
- eine Dienstreise liegt vor
- der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten (siehe im Beitrag unten)
- die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufzukommen
- ein Fahrtenbuch oder sonstige Unterlagen zum Nachweis der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer liegt vor
Amtliche Kilometergeldsätze kann der Arbeitgeber auch für Fußgänger, Radfahrer sowie Mitfahrer steuerfrei auszahlen.
Auflistung der KM-Gelder (ab 1.1.2011)
Fahrzeugtypen und KM-GELD
- PKWs: 0,42 Cent
- Motorräder und Motorfahrräder: 0,24 Cent
- Mitfahrer: 0,05 Cent
- Fahrrad und zu Fuß (mind.2KM-Strecken: 0,38 Cent
Die Beträge werden pro gefahrenem Kilometer ausgezahlt. Beim amtlichen Kilometergeld gibt es eine Grenze von maximal 30.000 KM pro Jahr bzw. 1.500 KM für Radfahrer.