Begriff | Definition |
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Abfertigung | Die Abfertigung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Es handelt sich um eine Einmalzahlung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Hierbei werden 2 Arten unterschieden. Siehe "Abfertigung Neu" bzw. "Abfertigung Alt" |
Abfertigung "Auslagerung" | Für Ansprüche von Dienstnehmer, welche der "Abfertigung alt" unterliegen, werden die Ansprüche an eine Versicherung ausgelagert. Dies dient vor allem für eine bessere Planbarkeit der fixen Prämien. |
Abfertigung alt | Die Abfertigung „Alt" gilt weiterhin für jene Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis bereits am 1. Jänner 2003 bestanden hat. Die Abfertigung „Neu" ist ein Betrag der sich nach der Höhe der ununterbrochenen Dienstzeit richtet (bis maximal 12 Monatsgehälter nach 25 Dienstjahren). Die Zahlung des Abfertigungsanspruches erfolgt durch den Arbeitgeber. |
Abfertigung neu | Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben nun alle Arbeitnehmer, die ab 1. Jänner 2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, Anspruch auf die so genannte Abfertigung „Neu". Ab 1.1.2008 gilt diese Abfertigung „Neu" auch für freie Dienstnehmer/-innen sowie für selbständig Erwerbstätige. Diese wird über Sozialversicherung eingehoben und beträgt 1,53% der Bemessungsgrundlage. Der Abfertigungsanspruch wird von der jeweiligen Betriebsvorsorge- Kasse einmalig oder als monatliche Rente ausgezahlt. |
Abschreibung | Die Abschreibung dient dazu im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen zu erfassen. Für die Abschreibung wird im Steuerrecht die Abkürzung AfA (Absetzung für Abnutzung) verwendet |
Apothekenmarkt | Im österreichischen Apothekenmarkt gibt es derzeit 1.303 öffentliche und 26 Filial-Apotheken (Stand:2012). Seit 2002 wurden 162 Apotheken neu eröffnet. Der Gesamtumsatz aller Apotheken beträgt EUR 3,385 Mrd., davon EUR 1,075 Mrd. Privatumsatz (31,8 %) und EUR 2,310 Mrd.(68,2 %) Krankenkassenumsatz. In Österreichs Apotheken sind derzeit 5.800 ausgebildete Apotheker beschäftigt. |
Apothekenverkaufspreis (AVP) | Der Apothekenverkaufspreis ist jener Preis, den der Privatpatient dem Apotheker für das Arzneimittel bezahlen muss. |
Apothekerkammer | Die Österreichische Apothekerkammer ist ähnlich der Wirtschaftskammer für Gewerbetreibende, die gesetzliche Berufsvertretung der mehr als 5700 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern in Österreich tätig sind. Es existiert eine Pflichtmitgliedschaft. Die Apothekerkammer nimmt verschiedenste Aufgaben hoheitsrechtlich wahr. |
Apothekerverband | Der Apothekerverband ist ein frewilliger Verein für selbständige Apotheker in Österreich und nimmt die Stellung einer Interessensvertretung ein. |
Arbeitsrecht | Unter Arbeitsrecht in Österreich versteht man die Gesamtheit aller Bestimmungen, die in teils öffentlich-rechtlichen, teils privatrechtlichen Vereinbarungen die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Es besteht aus verschiedensten Gesetzen (z. B. Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz), Verordnungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung), Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen. |
Atypisch stiller Gesellschafter | Unter 'Atypisch stiller Gesellschafter' versteht man einen Gesellschafter, der durch eine vertragliche Regelung am Gesellschaftsvermögen und/oder an der Geschäftsführung des Unternehmens beteiligt ist. Steuerlich erzielen sie betriebliche Einkünfte (z.B. Gewerbebetrieb). |
Außergewöhnliche Belastungen | Außergewöhnliche Belastungen sind beispielsweise Begräbnis-, Krankheits- oder Pflegekosten genauso wie Kosten für Kinderbetreuung. Außergewöhnliche Belastungen beschränken die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und können steuerlich geltend gemacht werden. |
Basel III | Basel III ist ein Reformpaket für die Bankenregulierung. Banken müssen verstärkt ihr Risiko mit Eigenkapital hinterlegen, was dazu führt, dass Unternehmen künftig mehr Sicherheiten hinterlegen müssen. |
Benchmark | Beim Betriebsvergleich (Benchmark) wird durch das Vergleichen von betrieblichen Kenn- und Vergleichsgrößen mit ähnlichen Unternehmen zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Durch das Vergleichen können Rückschlüsse auf die Unternehmensperformance getroffen werden. |
Betriebsausgaben | Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen und Ausgaben, welche durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese kürzen den Gewinn und schmälern dadurch die Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. |
Betriebsübergabe | Eine Betriebsübergabe kann auf verschiedene Arten erfolgen. Die richtige Form muss für jedes einzelne Unternehmen individuell eruiert werden. So kommen beispielsweise Verpachtung, Schenkung oder Verkauf in Frage. Für Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne unter office@kanzlei-schober.at zur Verfügung. |
Betriebsvergleich | Beim Betriebsvergleich (Benchmark) wird durch das Vergleichen von betrieblichen Kennzahlen mit ähnlichen Unternehmen versucht, Erkenntnisse zu gewinnen um davon Maßnahmen für das eigene Unternehmen abzuleiten. Durch das Vergleichen können auch Rückschlüsse auf die generelle Unternehmensperformance getroffen werden. |
Business Plan | Der Businessplan wird verfasst um ein Geschäftskonzept für eine Unternehmensgründung oder Umpositionierung eines bestehenden Unternehehmens zu erstellen. Er beinhaltet verschiedenste Teilpläne (z.B. Absatz-, Marketing-, Finanzplan) und ist zwischen 10 und 50 Seiten lang. |
Cashflow | Der Geldfluss (englisch: Cash-Flow) errechnet sich durch die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb einer Periode (z.B.: Wirtschaftsjahr). Es werden beispielsweise unbare Aufwendungen (wo kein "Geld fließt",z.B.: Abschreibung) nicht berücksichtigt. Es wird durch eine Geldflussrechnung festgestellt wofür in einer Periode Geld geflossen ist (z.B. für Investitionen, für Auszahlungen an Gesellschafter oder für das alltägliche Geschäft). |
Controlling | Controlling wird meist als Überbegriff des internen Rechnungswesens verstanden und beinhaltet Planungs-, Informations- und Steuerungsagenden. |
Deckungsbeitrag | Der Deckungsbeitrag (abgekürzt: DB) ist die Differenz zwischen den erzielten Erlösen (Umsatz) und den variablen Kosten. Man sieht beim DB mit welchem Betrag die Fixkosten gedeckt werden können. |
Dienstvertrag | Siehe Checkliste "Abgrenzung Dienstvertrag, freier Dienstvertrag und Werkvertrag" |
Einnahmen- Ausgaben- Rechner | Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (abgekürzt: EAR) ist ein System der Gewinnermittlung, bei dem nur die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben erfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich zu- oder abgeflossen sind. |
Feasibility- Prüfung | Eine Feasibility- Prüfung steht für eine Machbarkeitsprüfung. Bei dieser werden im Wesentlichen folgende Punkte behandelt: -organisatorische Umsetzung und wirtschaftliche Machbarkeit. Sie kommt deswegen oft bei Unternehmensverkäufen zur Anwendung. |
Firmen-Kfz | Bei Firmen-KFZ gilt es verschiedenste Bereiche zu beachten. Einerseits ob das KFZ zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Liste derorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeuge des BMF). Andererseits gibt es eine sogenannte Luxustangente (ab 40.000 EUR), wodurch eine steuerliche Berücksichtigung der Afa nur bis 40.000 zulässig ist. Alles darüber darf steuerrechtlich nicht als Aufwand angesetzt werden. |
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